Stipendium von YFU Schweiz

  • Also ich habe gegooglet und gelesen, dass Arbeitslose keine Steuererklärung abgeben müssen, es manchmal aber Vorteile bringt. Daher weis ich nicht, ob deine Mutter eine Steuererklärung abgegeben hat oder nicht.
    Also es gibt steuerbares Einkommen und steuerfreies Einkommen. Zum Beispiel gehören Zinsen aus Kapitalvermögen auch zum Einkommen und man darf nur einen bestimmten Betrag an Zinsen "verdienen", wenn man mehr bekommt, müssen diese Zinsen auch versteuert werden.


    Also ich verstehe es so, dass sie eben das gesamte Einkommen (das versteuert werden muss) genannt bekommen wollen und dann noch das bereinigte Einkommen, also wenn die Steuern abgezogen wurden. Frag deine Mutter erstmal, ob sie eine Steuererklärung gemacht hat.


    Finde die Idee von Hannah gut. Vllt kennst du jemandne der dir da helfen kann? Oder du fragst mal jemanden von YFU?

  • Hey!


    Also wirklich weiterhelfen kann ich dir jetzt auch nicht, aber vielleicht kannst du einfach mal googlen?
    Oder einen bekannten fragen, der es dir erklaeren kann?


    Ich habe gerade versucht heraus zu finden was steuerbares einkommen ist und ich glaube, dass das einfach die Einkommenssteuer ist, also was du von dem geld, das du verdienst an den Staat abgibst.
    Ich bin mir aber nicht sicher :)
    Und eine Steuererklaerung hat glaube ich auch jeder, aber wie gesagt ich kann dir nur das sagen was ich glaube und das muss nicht unbedingt richtig sein.


    LG,
    Hannah

  • Hallo,


    Ich möchte gerne ein ATJ machen, aber meine Familie ist nicht gerade reich..
    Meine Eltern leben getrennt. Ich, mein Bruder und meine Sis leben bei meiner arbeitslosen Mutter. Sie bezieht Beiträge vom Sozialdienst.
    Meine Vater arbeitet Vollzeit.
    Nun wollte ich bei YFU ein Stipenidum beantragen, nur finde ich es sehr kompliziert.
    Um den Betrag auszurechnen, braucht man folgendes anzugeben:


    4.2 Berechnung der Höhe des Stipendiums
    Die Berechnung der Stipendien lehnt sich im Grundsatz an kantonale Stipendien-
    verordnungen an. Berücksichtigt werden folgende Faktoren:
    Einkommen/Vermögen



    •steuerbares Einkommen beider Elternteile gemäss letzter definitiver Steuer-
    veranlagung (auch bei Trennung oder Scheidung)

    •allfälliges Einkommen von erwerbstätigen Teilnehmenden gemäss letzter definitiver

    Steuerveranlagung

    •steuerbares Reinvermögen beider Elternteile gemäss

    letzter definitiver Steuerveranlagung (auch bei Trennung oder Scheidung)

    Auslagen


    •Anzahl Kinder in Ausbildung

    •Programmpreis


    Meine Eltern können nicht gut deutsch, da sie aus Sri Lanka kommen. Ich wollte das für mich klären, bevor ich es mit ihnen bespreche..
    Was ist genau eine steurbares Einkommen? Und eine Steuerveranlagung? Das Wort steurbares Reinvermögen verwirrt mich auch..
    Und ich habe beim Gesuchsformular gelesen, dass ich folgendes beilegen soll:
    -neuste Steuererklärung beider Elternteile


    Haben das denn alle? Auch Arbeitslose?


    Ich wäre froh, wenn ihr mir helfen würdet, meine Fragen zu beantworten.


    LG