Austausch bei G8-Kindern

  • Hallo Alibat, meine Tochter fliegt Anfang Februar für ein halbes Jahr (11.2 nach G8-bedingtem Sprung von 9 nach 11) nach Neuseeland. Laut Vorgabe der Schule muss sie einen Schnitt von 2.0 oder besser haben um ohne Prüfung in die 12. Klasse zu kommen. Prüfung würde in unserem Fall bedeuten, in Mathe, einer Naturwissenschaft und in Geschichte eine mündliche Abfrage zu bestehen. Ich denke und hoffe, meine Tochter wird ohne Prüfung weitermachen können.


    Zwei andere Schüler aus ihrer Klasse sind im ersten Halbjahr ins Ausland gegangen und machen jetzt das 2. Halbjahr ohne Probleme wieder mit. Ein weiterer Schüler, allerdings ein sehr guter, geht ein ganzes Jahr weg und muss wohl diese Prüfung ablegen. Allerdings sehe ich bei ihm keine Probleme. Eine Freundin meiner Tochter ist ebenfalls für ein Jahr weg. Sie allerdings wird in die G9-Klasse wechseln und dann regulär in die 11. Klasse einsteigen.


    So sieht das also bei uns aus. Die Veranstalter sind sich übrigens der G8-Problematik bewusst und gehen davon aus, dass in Zukunft der Austausch in der 10. Klasse stattfinden wird (für ein Jahr) oder in der 11. (für ein halbes Jahr).
    Liebe Grüße
    Gabi

  • Wilkommen bei den glücklichen...


    ich gehöre leider auch zum ersten G8 Jahrgang. Momentan bin ich in der 8. und werde demnach in der 10. mein Austauschjahr machen. Am liebsten wäre ich erst in der elften Klasse gegangen, AFS bietet viele Länder, darunter auch meine Favoriten Ecuador und Panamá erst ab 16 an - aber die Chance wurde mir verbaut.


    Glücklicherweise gehe ich privat weg, nach Ecuador. Aber weil ich beim Austausch erst 15 bin, will mich meine Mutter kein ganze Jahr lassen. Total fieß.... ich kann auch nichts dafür, dass ich zu diesem jahrgang gehöre. klar, sie macht sich sorgen, aber ob ich 15 oder 16 bin. Außerdem, wie heißt es doch so schön: Man kann auch versuchen aus den Steinen, die einem auf den Weg gelegt werden, etwas zu bauen.
    Aber leider zerstören sie mir teilweise mein Gebautes...

  • Ich denke auch dass das bei uns auch so ist.
    Da ich ja sowieso schon auf Antrag in die Schule gekommen bin habe ich "ein Jahr gut" und kann dann eventuell (wenn es nötig ist) ein Jahr wiederholen ohne alleine vom Alter schon aufzufallen...


    Lg

  • ja, die pruefung hat fuer uns auch fuers versetzen gezaehlt...war schon hart das jahr...
    und unser rektor nimmt das zeugniss der 10 klasse und sagt wenn es gut ist koennen wir in die 12 klasse...und da haben wir zwei wochen wo wir dann noch uns umentscheiden koennen und es zaehlt nicht als sitzenbleiben

    2006/2007 ~ Mein Wohnort : High Shincliffe | Durham | England
    2007-2009 ~ Mein Wohnort: Berlin | Deutschland
    2009/2010 ~ Mein Wohnort: Madrid | Spanien
    Ehrenmitlied im UVKG 07/08er Club! Die Mama der Kleenen!
    Gruss an die rote Couch


    Die Liste 2006/07

  • Also auf meiner Schule in NRW ist es so dass die jetzigen 10er ne Abschlussprüfung machen müssen, die 50% vom ganzen Jahr zählt und so auch für die Versetzung entscheident ist.
    Bei uns an der Schule ist es auch so dass es mit dem Atj locker gesehen wird. Wir haben echt in der Hinsicht einen coolen Rektor...
    Also kann ich direkt in die 12 einsteigen und wenn ich meine dass ich noch nicht so weit bin wie die anderen werde ich einfach in die 11 zurückgehen.


    LG

  • aehm...Ich weiss ja nicht wie das bei euch ist, aber wir in Berlin werden nicht fuer die Oberstufe zugelassen, wenn wir keinen Mittleren Schulabschluss (MSA) haben.
    Das heisst die 10. Klasse (ich war der erste jahrgang der den MSA machen musste...das hiess im schuljahr 05/06) muss gemacht werden. Ohne MSA keine erlaubnis das ABI zu machen...
    Wenn vieles gerade bei euch geaendert wird, wuerde ich da mal nachhacken...

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  • Ah, hier hat sich ja mal wieder etwas getan.


    Das Schleswig-Holsteinsche Schulsystem wird ja im Augenblick mal wieder total umgemuddelt, so dass keiner mehr durchblickt. Mein Informationsstand ist so, dass meine Tochter noch keine Mittlere-Reife-Prüfung machen muss. Selbst wenn, würde sie aber dennoch in der 10. Klasse fahren, um eben die 11. und 12. Klasse komplett fürs Abi nutzen zu können. Die Mittlere Reife halte ich für relativ unwichtig, denn warum sollte sie ihr Abi nicht bestehen. Zur Not kann man das ja auch wiederholen. So wie es aussieht, muss der Zensurenschnitt im 1. Halbjahr mindestens bei 2.0 liegen, um ohne Prüfung das 2. Halbjahr überspringen zu dürfen. Sollte der Schnitt schlechter sein, müssen wohl in 2 Haupt- und 2 Nebenfächern Prüfungen abgelegt werden. Aber genauere Informationen sollen demnächst kommen. Wir gehen im Moment aber davon aus, dass sie im Jan 2008 für ein halbes Jahr nach NZ fahren kann.


    LG, Gabi

  • ich bin selber in solch einer g8-klasse. ich weiß nicht, ob das, was ich jetzt schreibe etwas hilft, aber ich werd versuchen...
    also ich gehe nach der 10. klasse für 12 monate ins ausland. bei uns in m-v ist es so, dass man (als g8-schüler) nur bis zur 12. klasse aufs gymnasium geht (also die 11. statt der 13. klasse macht). da man aber in der 11. klasse schon punkte für die abizulassung etc sammelt, muss ich das jahr auf jeden fall wiederholen. anders wird man für das abi gar nicht erst zugelassen. würde ich nur ein halbes jahr gehen, kann ich sofort in die 11. klasse einsteigen und muss irgendwie versuchen, meine punkte zu bekommen.


    so weit ich aber weiß, entscheidet in schleswig-holstein die schulkonferenz nach der rückkehr, ob das jahr wiederholt werden muss oder nicht.


    an sich würde ich empfehlen, das austauschjahr nach der 10. klasse zu machen, grade wegen der 10. klasse-prüfungen. bei uns in m-v ist es möglich, in der 10. klasse ins ausland zu gehen, man hat dann aber keinen abschluss und wenn man das abitur nicht schaffen sollte, hat man grade mal den hauptschulabschluss (9.klasse). aber wie das in schleswig-holsstein ist, weiß ich nicht.

  • Habe vorhin im Bildungsministerium angerufen. Dort wurde mir gesagt, dass für unseren (und deinen) Jahrgang zur Zeit noch keine Prüfung zur Mittleren Reife angesagt ist. Ich hoffe für dich, dass das in Bayern genauso ist. Außerdem hieß es, dass eine Beschränkung des Auslandsaufenthaltes auf das eine oder andere Halbjahr nicht vorgesehen ist (Oberstufenordnung). Da es sich aber quasi um eine Art Überspringen handelt, entscheidet die Schule (Leitung, Klassenlehrer u.ä.), ob der betreffende Schüler geeignet ist. Grundsätzlich sollen die Schulen aber angehalten sein, solche Auslandsaufenthalte zu fördern.


    Gruß Gabi

  • Diese Frage stellt sich bei mir auch und meine klassenlehrerin ist gerade dabei das herauszufinden..wenn ich mehr weiß, sag ich noch mal Bescheid.
    Und bei mir wars auch so, dass ich auf ein Auslandsjahr verzichtet hätte, wenn ich hätte wiederholen müssen...Aber vlt gibt es für NZ auch 3-Monats-Programme, das dürfte doch auf jeden Fall gehen, oder?

  • Ich denke, wenn meine Tochter wirklich ein Schuljahr wiederholen müsste, würde sie auf den Auslandsaufenthalt verzichten. Schließlich gibt es auch noch Möglichkeiten während des Studiums.


    Mir ist aber gerade ein neues Problem bewusst geworden: Die möglicherweise anstehende Prüfung zur Mittleren Reife am Ende der 10. Klasse.


    Wer hat Ahnung, wie das bei G8 aussieht?


    Gabi

  • naja, und falls deine tochter doch wiederholen muss, dann würde ich empfehlen erst in der 11 zu gehen, das ist im g8 system ohnehin üblicher. denn wenn man dann zurückkommt kommt man ja direkt ins kurssystem der oberstufe, wo dann sowieso alles nach leistungs- und grungkursen neu gemischt wird und die wiedereingliederungsproblem geringer sind. sollte sie nämlich in der 10 gehen und wiederholen müssen wäre es nicht so toll, da sie sich nach ihrer rückkehr erst in die neue klasse eingliedern müsste, die nach einem jahr mit dem eintritt in das kurssystem dann sowieso mehr oder weniger wieder aufgelöst würde.

  • Julia, das ist natürlich optimal, wenn die Schule anerkennt, welche Bereicherung ein Auslandsaufenthalt darstellt und das auch noch unterstützt. Ich habe den Eindruck, dass das an der Schule meiner Tochter (Schleswig-Holstein) etwas anders gesehen wird, zum Teil auch aus organisatorischen Gründen. Die ATS gehen nicht alle gleichzeitig, die Klassen werden zu klein, meist gehen die besseren Schüler usw. Dabei wird gerne übersehen, dass es auch gerade für schwächere Schüler eine Gelegenheit ist, in kleineren Klassen ohne die ganzen Überflieger besser gefördert zu werden.


    Aber ich finde deinen Beitrag sehr interessant. Zeigt er doch, dass es Ermessenssache ist und dass ein Diskussionsspielraum da ist.

  • Hallo,
    ich gehe selbst in bayern in eine Projekt-g8-Klasse und wir überspringen die 1.. genauso wie Ihre Tochter und haben die Stunden der 9 jahre auch auf die 8 jahre + Nachmittagsunterricht gelegt. Ich dachte auch zuerst, dass ich deswegen kein ganzes Jahr ins Ausland darf, doch nach einem Gespräch mit meiner Klassenleiterin und dem Schuldirektor stellte sich heraus, dass das doch möglich ist und jetzt darf ich für ein Jahr in die USA und bekomme jede Unterstützung der Schule die ich brauche. Nach dem Jahr steige ich normal in die K12 ein. Sie könnten deswegen mit dem Ansprechpartner vom Kultusministerium reden, wenn der schulleiter es nicht erlaubt und in welchem bundesland wohnen sie denn?

  • Meine Tochter geht auf einem humanistischen G9-Gymnasium in eine G8-Klasse, bei der die 11. Klasse quasi übersprungen wird. Das heißt, nach der 10. Klasse beginnen die für das Abitur zählenden Klassen 12 und 13.


    Obwohl an dieser Schule die 2. und 3. Fremdsprache sowie Physik und Chemie ein Jahr früher beginnen als bei G9,
    ist es dort aber nicht so geregelt, dass die Klassen 5 bis 9 trotz höhere Stundenzahl denselben Stoff erarbeiten wie bei G9 die Klassen 5 bis 10, wo im Anschluss daran die normale Oberstufe folgt mit einem wiederholenden Jahr 11, das viele Schüler eben als Austauschjahr nutzen. Stattdessen wird das fehlende Schuljahr 11 stundenmäßig über alle 8 Schuljahre verteilt, so dass auch in Jahr 10 sehr viel neuer Stoff behandelt wird.


    Das hat zur Folge, dass die Schulleitung einem Austauschjahr in Klasse 10 ablehnend gegenübersteht und auch bei einem halben Jahr darauf besteht, dass dieses in die 1. Hälfte gelegt wird, sonst wird das Schuljahr nicht anerkannt.


    Unser Problem ist, dass unsere Tochter, die an und für sich sehr gut in der Schule ist, unbedingt ein halbes Jahr nach Neuseeland möchte und dort beginnt das Schuljahr im 2. Halbjahr.


    Meine Frage deshalb an Eltern und Schüler mit G8-Erfahrungen:


    Wie wird das an euren Schulen mit dem Austauschjahr bzw. -halbjahr gehändelt?
    Wie klappt das mit dem Wiedereinstieg in die Klasse?
    Wie lässt sich eine Klassenwiederholung vermeiden?
    Liegt die Entscheidung allein bei der Schulleitung oder gibt es irgendwelche Richtlinien?


    Welche Kompromisse lassen sich schließen, um die Versetzung zu ermöglichen, z.B.


    -Prüfungen nach den Sommerferien
    -Anerkennung des Halbjahreszeugnisses für die Versetzung
    -Zensuren in den Hauptfächern als Kriterium


    Wer da mehr weiß als ich, bitte melden. Ich wäre auch für Quellenangaben oder Infoadressen dankbar.


    Gruß, Gabi