Wehrpflicht (Nach § X Abs. Y)

  • also antworte nicht auf den ersten Brief und auch nicht auf den zweite, zwischen denen bei mir 4 Monate lagen, erst wen die dir anfangen mit Geldstrafe zu drohen würde ich langsam Antworten, je nach dem wann der erste Brief von denen kommt kann es sein das du bis dahin schon wieder vom ATJ zurück bist.

  • als kriegsdienstverweigerer kann mann nochmal schön auf Kosten des Staates ins Ausland (ADiA)
    ist voll cool und es gibt einen Haufen von Angeboten, also verweigert und dann geht nochmal ins Ausland (wer einmal weg war will immerwieder weg)
    (mich haben die schweine ausgemustert!! )

  • ich geh mal zur mariiiine


    aber mal im ernst... was können die dir schon? als kriegsdienstverweigerer kriegen sie dich schon nicht dran. warte einfach bis du irgendwann den brief kriegst und wenn du schon weg bist haben die halt gelitten schließlich wussten sies dann ja (wann auch nicht an der genau richtigen stelle...). und deine eltern können das ganz bestimmt für dich regeln

    Besides the noble art of getting things done, there is a nobler art of leaving things undone. The wisdom of life consists in the elimination of nonessentials.


    save our planet!

  • vielleicht kommt dich ja die Feldpolizei im Austauschland holen!
    Aber bei meinem Bru wars auch so, dass meine Eltern für den Regeln konnten.

  • Ich hab diesen schoenen Brief vor ein paar Monaten bekommen. Meine Eltern haben dann den ganzen Kram fuer mich geregelt weil ich ja noch weg bin und mir wurde es auch genehmigt, fuer weitere mehr als 3 Monate abwesend zu sein. Und nun weiss die Bundeswehr ohnehin schon, dass ich untauglich bin, ohne dass se mich je gesehen haben

  • dann hätten deine eltern das im namen von dir machen können??? und du unterschreibst das dann und schickst es per fax zurück an deine eltern zurück...blablabla...
    mal so annehm *hihi*

    2006/2007 ~ Mein Wohnort : High Shincliffe | Durham | England
    2007-2009 ~ Mein Wohnort: Berlin | Deutschland
    2009/2010 ~ Mein Wohnort: Madrid | Spanien
    Ehrenmitlied im UVKG 07/08er Club! Die Mama der Kleenen!
    Gruss an die rote Couch


    Die Liste 2006/07

  • Öhh, kleine frage, Ich hab vor n paar tagen n Brief vom Ordnungsamt gekrigt das ich als wehrpflichtig erfasst bin in dem drinsteht das jeder Auslandsaufenthalt über 3 monaten Meldepflichtig ist.
    (überigens nach §1, §15 Abs. 6 und §3 Abs. 2 des WPflG, ich liebe Briefe von Ämtern )


    Ich hab da angerufen um denen mitzuteilen das ich für mehr als drei monate weg bin (dazu bin ich, steht da, laut §15 Abs. 1 des WPflG verpflichtet )und die meinten ich muss dazu das Kreiswehramt in Meinem zustelligkeitsbereich nach §schlagmichtot Abs. KP anrufen, das kann ich aber erst wenn ich einen Brief von denen hab. (dazu gabs leider keinen Paragraphen)
    Nun bin ich aber in einem schönen Monat weg, was ist wenn ich bis dahin den Brief nich hab? Und was wäre, ganz hypothetisch mal, wenn ich den Brief erst in einem Monat gekrigt hätte?